Mietbedingungen
Liebe Gäste,
die folgenden Hinweise regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter/in und mir als Vermieterin/meiner Ferienwohnung.
Sie als Mieter/in meiner Ferienwohnung/Ferienhauses erhalten nach Ihrer telefonischen, oder per Email abgegebenen Ferienwohnungsbestellung, eine Buchungsbestätigung per E-Mail, bzw. auf Wunsch auch per Post zugesandt.
Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung wird der Vertrag für Sie als Mieter wirksam und gilt als abgeschlossen.
Gastaufnahmevertrag: Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung von Ihnen als Mieter/in gebucht ist und von mir per Mail, oder per Post bestätigt wurde. Für die Vermieterin ist die Reservierung erst bindend nach Versand der Buchungsbestätigung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Als Anmelder/in erklären Sie ausdrücklich für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen einzustehen.
Das Mietobjekt darf nur von den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen und Personenzahl bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren kann nur in Ausnahmefällen erlaubt werden und ist nur dann gestattet, wenn dies angemeldet ist.
Belegung: Jede Überbelegung - auch nur kurzfristig - ist ausdrücklich untersagt.
Tiere: auf Anfrage
Das Rauchen in der Ferienwohnung / Ferienhaus ist nicht gestattet, da es sich um ein NICHTRAUCHER-HAUS handelt.
Ihre Nachmieter und ich freuen uns, wenn Sie hierzu das Gartengelände nutzen. Sollten Sie trotzdem rauchen, führt dies bei der Endreinigung zu stark erhöhtem Zusatzaufwand, den wir Ihnen bei ihrer Abreise mit 50,00 Euro zusätzlich berechnen müssen. Zudem hat dies eine sofortige Kündigung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises zur Folge. Sollten Ihre Nachmieter den sich hierdurch ergebenden Geruch als unzumutbar ansehen und die gebuchte Ferienwohnung deshalb nicht anmieten wollen, sehe ich mich gezwungen Ihnen die kompletten entgangenen Mietkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Hausordnung: Bitte bedenken Sie, dass sich die Ferienwohnung in einem Wohnhaus befindet. Ich bitten Sie daher jeden ruhestörenden Lärm zu vermeiden, besonders vor 6.00 und nach 22.00 Uhr.
Wohn- und Schlafzimmer bitten wir auf keinen Fall mit spitzen Absätzen oder verschmutzten Straßenschuhen zu betreten. Die Fenster sollten bei Abwesenheit geschlossen sein. Gewerbliche Tätigkeit in der Ferienwohnung, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vermieterin, ist nicht gestattet. Sollten Sie Gäste in Ihrer Ferienwohnung empfangen wollen, bitte ich Sie diese vorher anzumelden, denn sie bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Nach erteilter Genehmigung bitten wir jedoch um Verständnis, dass in jedem Falle Ihre Gäste / Besucher unser Haus spätestens nach 22.00 Uhr verlassen müssen. Eine Sondergenehmigung kann im Einzelfall erteilt werden. Zuwiderhandlung kann zur sofortigen Aufkündigung des Mietvertrages ohne Kostenausgleich führen.